Das heißt, da 9 Semester Regelstudienzeit bestehen, in der Examenskampagne, die in eurem 10. Semester läuft. Sie werden zu diesem Zweck in die Aufgaben und Ablauforganisation der Verwaltungsbehörde eingeführt. 1 NJAG vor, dass das rechtswissenschaftliche Studium einschließlich der ersten Prüfung in der Regel viereinhalb Jahre (Regelstudienzeit) umfasst. : +49-551 39 27390 Fax: +49-551 39 27875 studieren@jura.uni-goettingen.de Sie machen sich dort mit einzelnen besonders typischen Verwaltungsvorgängen z. Ist der staatliche Teil des Studiums geschafft, erwartet Absolvent*innen der Titel „Diplom- Jurist*in“. Die Regelstudienzeit von neun Semestern beinhaltet das Grund- und Hauptstudium, das Schwerpunktstudium, die Examensvorbereitung z.B. Als Jura-Student werden Sie später auf der Ebene des höheren Dienstes arbeiten. Bundesrat fordert fünf Jahre Regelstudienzeit für Jura, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.02.2019, becklink 2012251 in einem Repetitorium sowie die erste staatliche Prüfung. Demgegenüber sieht § 1 Abs.
Jura: Verlängerung der Regelstudienzeit Startseite News; Deutsch; Die Regelstudienzeit des Faches Rechtswissenschaften wurde um ein Semester verlängert: Statt neun Semestern Studienzeit sollen jetzt zehn Semester und damit eine Studiendauer von fünf Jahren zur Regel werden. Bachelor Rechtswissenschaften | Jura (Fachrichtung) | Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich mit der Entstehung, Anwendung, Bedeutung und Geschichte von Rechtsnormen.
Diesen Freischuss kann man auf verschiedene Weisen verlängern, welche in den jeweiligen Ausbildungsordnungen der Länder festgeschrieben sind. Ob und gegebenenfalls wann eine Anpassung des NJAG an die Regelungen im DRiG erfolgen wird, kann derzeit nicht gesagt werden. B. im Bereich der Eingriffs-, Leistungs- und Planungsverwaltung vertraut. Sie gehört zu den ältesten Studienrichtungen und ist in zahlreiche Teilgebiete wie Zivilrecht, Strafrecht und … Kontakt Juristische Fakultät Studienbüro Platz der Göttinger Sieben 6 37073 Göttingen Tel. Regelstudienzeit für Jura soll auf fünf Jahre verlängert werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 22.03.2019, becklink 2012630.